Allgemeine Geschäftsbedingungen der pma event GmbH zu geschlossenen Veranstaltungen

im Event-Theater Schwanenhöfe
Erkrather Str. 234b
40233 Düsseldorf

Präambel

Die folgenden Bedingungen sind Grundlage des Vertragsverhältnisses. Sie werden durch Erteilung des Auftrages anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

I.Vertragsabschluss

Die Reservierung der Location sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung durch die pma event GmbH für den Veranstalter bindend. Die Location darf vom Veranstalter ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck und für die vertraglich festgelegte Dauer genutzt werden. Eine Änderung oder Erweiterung der Nutzung bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der pma event GmbH.

 

II. Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Die pma event GmbH ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und die ihm zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von der pma event GmbH an Dritte.
  3. Die pma event GmbH ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Sie ist dadurch verpflichtet, alle angemieteten Räume exklusiv für den Kunden freizuhalten.
  4. Es gelten jeweils die Preise des Vertragsangebotes. Die Preise verstehen sich für Gewerbekunden exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer bzw. die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. Privatpersonen erhalten Angebote inklusiv der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Rechnungen über weitere und nicht pauschalierte Leistungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.

 

III. Rücktritt der pma event GmbH

  1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die pma event GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Ferner ist sie berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder von der pma event GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. des Veranstalters oder Zweck gebucht werden.
  3. Die pma event GmbH hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen die pma event GmbH, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässigem Verhalten.

 

IV. Rücktritt des Veranstalters

  1. Es kann ein Rücktrittsrecht des Kunden schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten ohne dass Zahlungs- und Schadensansprüche ausgelöst werden. Die Reservierung des Veranstaltungstermins ist aber nicht verbindlich. Die pma event GmbH ist bei der Vereinbarung des Rücktrittsrechts gleichermaßen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn andere Kunden den gewünschten Veranstaltungstermin für sich belegen wollen, und der Erstkunde nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichten will und eine verbindliche Reservierung mit der Anzahlung in Höhe der Buchungspauschalen der Veranstaltung nicht vornimmt.
  2. Der Veranstalter und Kunde kann bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt kann die pma event GmbH die geleistete Anzahlung i.H. der Buchungspauschale für die Location einbehalten, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

 

V. Mitbringen von Speisen und Getränken

Speisen dürfen von einem durch den Veranstalter gebuchten Caterer mitgebracht werden, sofern keine Einigung mit einem Kooperationspartner der p.m.a. event UG erzielt werden konnte. Getränke dürfen zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Korkgeld erhoben.

 

VI. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit die pma event GmbH technische Anlagen (Beamer, Leinwand, Hausanlage, Beleuchtung etc.) zur Verfügung stellt, haftet der Veranstalter für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.
  2. Soweit die pma event GmbH für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet gleichfalls für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die pma event GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

 

VII. GEMA-Klausel

Bei Veranstaltungen mit GEMA anmeldepflichtiger Unterhaltung fungiert die pma event GmbH als Vermittler. Die Anmeldung bei der GEMA obliegt dem Veranstalter oder alternativ dem durch ihn engagierten Künstler. Soweit die pma event GmbH für den Veranstalter auf dessen Veranlassung diese Anmeldung vornimmt, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Er stellt die pma event GmbH von allen Ansprüchen frei.

 

VIII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. auf der Anlage. Die pma event GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch Sie. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen in der Location vorher abzustimmen.

 

IX. Haftung des Veranstalters für Schäden

Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

 

X. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Vertragsbestätigung oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sitz der pma event GmbH.
  3. Es gilt deutsches Recht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

(Stand 19.04.2018)